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Thema

Anmeldung und Regeln

Für ein Steckersolargerät ist die Anmeldung heute einfach. Die wichtigsten Punkte: 800 VA, Marktstammdatenregister, passender Zähler und die Zustimmung im Haus.

Melden bei
Marktstammdatenregister
Grenze
800 VA Einspeisung

Seit dem Solarpaket I (2024) melden Sie ein Steckersolargerät nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an, mit wenigen Angaben. Eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt nach aktueller Regel. Rückwärts laufende Zähler tauscht der Netzbetreiber.

Der Wechselrichter darf höchstens 800 VA einspeisen. Der Anschluss über einen Schuko-Stecker wird geduldet, ein Energiestecker (Wieland) gilt als die klassische Lösung. Bei alten Leitungen oder Sicherungen fragen Sie eine Elektrofachkraft.

Für Mieter und Eigentümer gelten die Regeln zur Zustimmung: Steckersolargeräte zählen seit der Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts zu den privilegierten Maßnahmen. Vermieter und Eigentümergemeinschaft können sie nicht einfach ablehnen, dürfen aber bei der Art der Montage mitreden. Im Zweifel hilft ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung.

Erledigt, wenn: Das Gerät ist im Marktstammdatenregister eingetragen und die Steckdose ist geprüft.

Häufige Fehler

  • Die Anmeldung vergessen, weil das Gerät "einfach in die Steckdose" geht.
  • Veraltete Regeln aus älteren Anleitungen befolgen und unnötige Anträge stellen.
  • Die Zustimmung im Haus nicht klären und später Streit riskieren.

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